von Andreas C. Hofmann
* Der folgende Beitrag stellt einen Aufruf an die Forschung dar, sich dem Thema der Interdependenzen von Personalunionen mit auswärtigen Staaten für die Deutsche Geschichte eingehender zu widmen. Die konzeptionellen Überlegungen wurden erstmals in der im Wintersemester 2013/14 von der Philosophischen Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München unter der Betreuung von Prof. Dr. Wolfram Siemann angenommenen Dissertation ‚Deutsche Universitätspolitik im Vormärz zwischen Zentralismus, ›Transstaatlichkeit‹ und »Eigenstaatlichkeitsideologien« (1815/19 bis 1848)‘ angeschnitten.

“Karte des Deutschen Bundes 1815–1866” von ziegelbrenner unter CC-BY, Bildbeschnitt durch den Autor.
Es war bereits während der konzeptionellen Überlegungen zur Dissertation über ›Deutsche Universitätspolitik im Vormärz‹, als ein Zögern aufkam, die Universitäten Göttingen und Kiel in ein geplantes Kapitel über die Klein- und Mittelstaaten des ‚Dritten Deutschlands‘ einzugliedern. Es war angedacht — und sollte sich leider für eine Dissertation als zu ehrgeizig erwiesen haben — in einem Kapitel alle deutschen Universitäten außerhalb Österreichs und Preußens einer kumulativen Betrachtung zu unterziehen. Und es sind ja bekanntlich die dann übriggebliebenen Klein- und Mittelstaaten, welche nach Österreich und Preußen gemeinhin als das dann eben ‚Dritte Deutschland‘ bezeichnet werden. Darüber hinaus etablierte Peter Burg mit „Steuerungskompetenz“ einen Begriff, der die — mal mehr mal weniger erfolgreichen — Versuche Österreichs und Preußens bezeichnet, auf das ‚Dritte Deutschland‘ Einfluss zu nehmen. Der deutsche Dualismus zwischen Österreich und Preußen wurde konzeptionell somit zu einer ‚Deutschen Trias‘ weiterentwickelt.[1] Weiterlesen