von Andreas C. Hofmann
* Der folgende Beitrag stellt einen Aufruf an die Forschung dar, sich dem Thema der Interdependenzen von Personalunionen mit auswärtigen Staaten für die Deutsche Geschichte eingehender zu widmen. Die konzeptionellen Überlegungen wurden erstmals in der im Wintersemester 2013/14 von der Philosophischen Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München unter der Betreuung von Prof. Dr. Wolfram Siemann angenommenen Dissertation ‚Deutsche Universitätspolitik im Vormärz zwischen Zentralismus, ›Transstaatlichkeit‹ und »Eigenstaatlichkeitsideologien« (1815/19 bis 1848)‘ angeschnitten.
Es war bereits während der konzeptionellen Überlegungen zur Dissertation über ›Deutsche Universitätspolitik im Vormärz‹, als ein Zögern aufkam, die Universitäten Göttingen und Kiel in ein geplantes Kapitel über die Klein- und Mittelstaaten des ‚Dritten Deutschlands‘ einzugliedern. Es war angedacht — und sollte sich leider für eine Dissertation als zu ehrgeizig erwiesen haben — in einem Kapitel alle deutschen Universitäten außerhalb Österreichs und Preußens einer kumulativen Betrachtung zu unterziehen. Und es sind ja bekanntlich die dann übriggebliebenen Klein- und Mittelstaaten, welche nach Österreich und Preußen gemeinhin als das dann eben ‚Dritte Deutschland‘ bezeichnet werden. Darüber hinaus etablierte Peter Burg mit „Steuerungskompetenz“ einen Begriff, der die — mal mehr mal weniger erfolgreichen — Versuche Österreichs und Preußens bezeichnet, auf das ‚Dritte Deutschland‘ Einfluss zu nehmen. Der deutsche Dualismus zwischen Österreich und Preußen wurde konzeptionell somit zu einer ‚Deutschen Trias‘ weiterentwickelt.[1] Sie unterlag entweder einer „monistischen Steuerungskompetenz“, sofern Österreich seinen Einfluss uneingeschränkt und allein geltend machen konnte, einer „ambivalenten Steuerungskompetenz“, falls diese zwischen beiden Hegemonialmächten wechselte oder einer „dualistischen Steuerungskompetenz“, falls beide Großmächte ihren Einfluss auf das ‚Dritte Deutschland‘ einvernehmlich ausübten.[2] Aber passen Einzelstaaten wie das Königreich Hannover in seiner Personalunion — das heißt durch die Person des Monarchen vereinigten Regentschaft — mit Großbritannien oder die Herzogtümer Holstein/Lauenburg mit der Personalunion mit Dänemark oder fernab der Universitätsgeschichte das Großherzogtum Luxemburg und das Herzogtum Limburg mit den Personalunionen zu den Niederlanden in dieses Schema?
Ließen die Könige von Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden diese Einflussnahmen auf von ihnen in Personalunion regierte deutsche Einzelstaaten zu? Ist nicht vielmehr von einer ›ausländischen »Steuerungskompetenz«‹ der betreffenden Monarchen auf ihre deutschen Lande auszugehen? Ein Blick auf die Forschung wird offenbaren, dass die transnationalen bzw. transstaatlichen Wechselwirkungen von Personalunionen innerhalb des Deutschen Bundes bislang nur sektoral bearbeitet worden sind. In welcher Richtung liefen solche Wechselwirkungen ab? Handelte es sich hierbei um ein relativ gefestigtes Gefüge oder stellten die Interdependenzen einen eher dynamischen Mechanismus dar? Welche Unterschiede sind in den drei genannten Fällen feststellbar? Gibt es Differenzen in einzelnen Politikfeldern und auf welche Einflüsse gehen solche Verschiedenheiten zurück? Sind Transnationalität und Transstaatlichkeit überhaupt die passenden Konzepte, um die mit den Personalunionen verbundenen Prozesse zu erfassen?[3] Gibt es konkrete Beispiele, welche beispielsweise eine aus britischer Staatsräson erfolgte Einflussnahme auf die Politik des Königreichs Hannover belegen. Oder gab es auch umgekehrt Rücksichtnahmen der außerdeutschen Staaten auf ihre in Personalunion befindlichen deutschen Einzelstaaten?
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen erscheint es zumindest möglich, dass die betreffenden Staaten aus dem für das ‚Dritte Deutschland‘ skizzierten Einfluss der ‚steuerungskompetenten‘ Staaten Österreich und Preußen ausscherten. Aber macht es Sinn Hannover, Holstein/Lauenburg und Luxemburg/Limburg dann weiterhin zum ‚Dritten Deutschland‘ zu zählen? Ich sage nein! Auch wenn die zur Zeit des Deutschen Bundes mit Personalunionen einhergegangenen Bindungen zwischen den Staaten — wie das Beispiel Hannover zeigt — gerade erst umfassend untersucht werden;[4] es ist doch davon auszugehen dass alle drei mit den außerdeutschen Königreichen im Hintergrund ein anderes Standing gegenüber den Großmächten hatten, als dies bei anderen Klein- und Mittelstaaten der Fall gewesen war. So erscheint es doch sinnvoll, die vermeintlich unter ›ausländischer »Steuerungskompetenz«‹ stehenden Staaten einem eigenen Überbegriff zuzuordnen. Vor dem Hintergrund der etablierten Differenzierung zwischen Österreich, Preußen und dem ‚Dritten Deutschland‘ erscheint die Begrifflichkeit eines ›Vierten Deutschlands‹ nur konsequent.[5] Aber ist dieser Titel nicht nur ein Etikettenschwindel?
Diese Frage zu beantworten ist der Aufruf an die Forschung. Denn dass eine begründete Annahme dazu besteht, die Staaten mit Personalunionen zu außerdeutschen Landesherrn von denjenigen des ‚Dritten Deutschlands‘ zu differenzieren, erscheint nur gut und richtig. Es wäre beispielsweise auch schlecht vorstellbar gewesen, dass das Königreich Bayern als selbsternannte Vormacht im ‚Dritten Deutschland‘ einen Führungsanspruch gegenüber dem niederländischen, dänischen oder gar britischen König hätte geltend machen wollen.[6] Entscheidend für die methodische Haltbarkeit des Begriffs sind aber nicht nur Negativfeststellungen über Abgrenzungen zu den Staaten des ‚Dritten Deutschlands‘, sondern auch Positivfeststellungen über signifikante, ja vielleicht sogar konstitutive Gemeinsamkeiten der Staaten des ›Vierten Deutschlands‹. Auch dies wird eine Frage für die Forschung sein: Haben die Personalunionen gleichförmige Auswirkungen auf die Politik der jeweils souveränen europäischen Großmacht und des jeweils im Deutschen Bund organisierten Einzelstaates? Gibt es weitere methodische und konzeptionelle Fragen zu klären, die in diesem Forschungsaufruf keine Berücksichtigung finden konnten? Am Beispiel der Universitätspolitik ergab sich keine konkrete Indikation, welche ausführliche archivalische Recherchen vor Ort im Hauptstaatsarchiv Hannover, dem Universitätsarchiv Göttingen oder gar dem Public Records Archive London gerechtfertigt hätte. Die Dissertation wies daher eine Bedeutung der Personalunionen für die jeweilige Universitätspolitik nicht nach, wobei eine komparatistische Herangehensweise an britische oder dänische Universitätspolitik auch den vorgegebenen Rahmen gesprengt hätte.
Andreas C. Hofmann (*1980), Abitur am Dom-Gymnasium Freising (2000), Magister Artium in Neuerer und Neuester Geschichte an der LMU München (2006), Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung (2004-2006 / 2008-2011), Promotion zum Dr. phil. (2014, Drucklegung steht noch aus)
a.hofmann@gmx.eu
www.andreashofmann.eu
[1] Peter Burg: Die deutsche Trias in Idee und Wirklichkeit. Vom Alten Reich zum Deutschen Zollverein (=Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Bd. 136. Abteilung Universalgeschichte), Stuttgart 1989.
[2] Peter Burg: Monistische oder dualistische Steuerungskompetenz? Die Deutschlandpolitik Österreichs und Preußens zwischen Wiener Kongreß und Märzrevolution, in: Michael Gehler / Rainer F. Schmidt / Harm-Hinrich Brandt / Rolf Steininger (Hg.): Ungleiche Partner? Österreich und Deutschland in ihrer gegenseitigen Wahrnehmung. Historische Analysen und Vergleiche aus dem 19. und 20. Jahrhundert (= Historische Mitteilungen der Ranke-Gesellschaft, Beiheft 15), Stuttgart 1996, S. 75-94.
[3] Vgl. auch Andreas C. Hofmann: Suprastaatlichkeit, Interstaatlichkeit und Transstaatlichkeit. Ein Drei-Ebenen-Modell zur Beschreibung zwischenstaatlicher Beziehungen im Deutschen Bund, in: Melanie Hühn u.a. (Hrsg.): Transkulturalität, Transnationalität, Transstaatlichkeit, Translokalität. Theoretische und empirische Begriffsbestimmungen. Münster u.a. 2010, S. 133 ff. Zu den Vorteilen einer ‚Trans-Betrachtungsweise‘ auch Andreas C. Hofmann: Transstaatliche Verfassungsgeschichte suprastaatlicher Organisationen — Erweiterung statt Alternative, ursprgl. publ. in: aussichten. Perspektivierung von Geschichte [18.07.2011], neu publ. in: L.I.S.A. Das Wissenschaftsportal der Gerda-Henkel-Stiftung [26.02.2013], http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/ content.php?nav_id=4163.
[4] Mit dem Promotionskolleg ‚Die Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover 1714 bis 1837 als internationaler Kommunikations- und Handlungsraum‘ unternimmt die Universität Göttingen einen umfassenden Versuch, sich den Mechanismen einer solchen Personalunion unter verschiedenen Aspekten anzunähern. Ob „Ästhetik im Austausch – Zum Transfer kultureller Praktiken in Musik und Literatur“, „Im Netz der Dinge — Sammlungen als Kommunikationsräume“, „Ware Wissen — Technologie als Trägerelement ökonomischen Handelns“, „Jenseits von Grenzen — Hannover und die Personalunion als Konstrukt fürstlicher Diplomatie“, „Herrschaft durch Verwaltung — Räume und Praktiken der Administration“ oder „Kulturen des Krieges — Strukturen organisierter Gewalt zwischen ‚Reich‘ und ‚Empire‘“. Mit seinem mehrere Sachdisziplinen der Geschichtswissenschaft abdeckenden Ansatz wird das Promotionskolleg eine umfassende Darstellung des ‚Handlungsraumes Personalunion‘ liefern. An aktuellen Studien vgl. Heide Barmeyer (Hrsg.): Hannover und die englische Thronfolge (=Hannoversche Schriften zur Regional- und Lokalgeschichte Bd. 19), Bielefeld 2005; Torsten Riotte: Hannover in der britischen Politik 1792-1815. Dynastische Verbindung als Element außenpolitischer Entscheidungsprozesse (=Historia profana et ecclesiastica Bd. 13), Münster 2005; Torsten Riotte / Brenda Simms (Hrsg.): The Hanoverian Dimension in British History, Cambridge 2007.
[5] In der Geschichtswissenschaft ist der Begriff des ‚Vierten Deutschlands‘ noch nicht etabliert. Verwendung findet er allerdings im gleichnamigen Roman Norbert Bleisch: Viertes Deutschland (=edition suhrkamp), Stuttgart 1992, sowie als Synonym für die Deutsche Demokratische Republik in den Erinnerungen Fritz Stern: Fünf Deutschland und ein Leben, Taschenbuchausg. München 2009 [82008].
[6] Für e.g. die bayerische Außenpolitik direkt nach dem Wiener Kongreß vgl. Andreas C. Hofmann: „Schwere Gewitterwolken am politischen Horizont“. Eine Einordnung der Karlsbader Beschlüsse in die bayerische Außenpolitik von 1815 bis 1820, ursprgl. publ. in: http://www.aventinus.geschichte.uni-muenchen.de, neu publ. als: aventinus bavarica Nr. 7 (Winter 2006), http://www.aventinus-online.de/no_cache/ persistent/artikel/7750.
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OpenBlog Team (7. August 2014). Das ›Vierte Deutschland‹ — Einzelstaaten in außerdeutschen Personalunionen. Ein Forschungsaufruf zu ›ausländischer »Steuerungskompetenz«‹ innerhalb des Deutschen Bundes (1815-1866)*. OpenBlog. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/sjb5
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